AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:

Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte unterwirft sich der Zuschauer und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Geschäftsbedingungen des Veranstalters.

  1. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluß auf Inhalt und Lautstärke der Künstlerdarbietungen.
  2. Bei Konzerten kann auf Grund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.
  3. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderverletzung, Verschulder bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaden Schadens begrenzt.
  4. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis aus dem Veranstaltungsgelände.
  5. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
  6. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt auf eigene Gefahr.
  7. Der Veranstalter ist nicht für gestohlene Sachen verantwortlich.
  8. Das Konzert findet bei jeder Witterung statt.
  9. Der Besucher gibt das Recht am eigenen Bild bei Besuch der Veranstaltung ab.
  10. Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt auf das Festivalgelände.

 

Veranstalter: Liefersberg GbR

U-16 / U-18 FORMULAR

Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigen oder ggf. eines Erziehungsbeauftragen Zutritt auf das Open Air – Gelände.

Für Jugendliche im Alter von 16 bis einschließlich 17 Jahren ist der Zutritt / der Aufenthalt ab 24 Uhr nur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem erlaubt.

Die Übertragung der Personenaufsicht von Personensorgeberechtigten an einen Erziehungsbeauftragten erfolgt gemäß §1(1) und §5(1) JuSchG. Dafür ist das U-16 / U-18 Formular ausgefüllt und unterschrieben inkl. der Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten bei Einlass vorzuzeigen.

Hier gehts zu den Einzelheiten der Einlassregelung/Altersbeschränkung/Jugendschutz.

Näheres zum Jugendschutzgesetz